Autochthone für Freiheit und Frieden |
Friedensglocke auf Helgoland |
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Gesamtparteisatzung |
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Gesamtparteigeschäftsordnung |
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Finanz- und Beitragsordnung |
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Wahlordnung |
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Schiedsordnung |
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Grundsatzprogramm |
Auszüge aus der Satzung die im Aufnahmeantrag angeführt werden:
Gesamtparteisatzung A. Allgemeiner Teil,
§ 2 Mitgliedschaft (2)
(2) Der Aufnahmeantrag ist beim Gesamtvorstand der Frieden zu stellen. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages braucht nicht begründet zu werden.
(5) Mitglied kann nicht werden oder sein, wer: a) kein deutscher Autochthone ist,
§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder verpflichten sich: (2)
(3) Die Rechte eines Mitgliedes ruhen, wenn es länger als drei Monate mit seinen Beitragszahlungen schuldhaft in Verzug ist.
§ 5 Beitragsregelung
Bitte schreiben Sie uns Ihre Meinung:
Autochthone für Freiheit und Frieden Postfach 2 D-06680 Teuchern